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"Die Erinnerung ist ein Fenster durch das ich Dich

sehen kann, wann immer ich will."

Das Bestattungsrecht

Das Bestattungsrecht ist in den einzelnen Bundesländern verschieden und muss entsprechend beachtet werden.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, die dann in Kraft tritt, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen mündlich zu äußern. Sie legen damit fest, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen. Sie sollten diesen Text regelmäßig mit Datum und Unterschrift bestätigen und dafür sorgen, dass Ihre Verfügung im Bedarfsfall auch gefunden wird. Sie können uns auch auf diese Themen gern ansprechen.

Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Internetseite www.bestattungen-raubinger.de sowie der Internetseite des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.de.

Testament

Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, z. B. weil die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall nicht ausreichend ist, müssen Sie folgende Punkte beachten: Der Verfasser des Testamentes muss volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. Sie müssen Ihr Testament vollständig mit der Hand verfassen, es mit dem aktuellem Datum und der Ortsangabe versehen sowie eigenhändig und mit Ihrem vollen Namen unterschreiben. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Die gesetzliche Erbfolge

Sollte kein rechtsgültiges Testament vorliegen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die gesetzliche Erbfolge bestimmt die Erben aus dem Kreis der Verwandten des Erblassers. Hierbei sind Erben erster Ordnung Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten. Als Erben dritter Ordnung gelten Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen. Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben. Nichteheliche sind ehelichen Kindern gleichgestellt.

Erbrechtsreform 2010

Am 1. Januar 2010 ist eine Erbrechtsreform in Kraft getreten. Diese sieht in der Erbfolge insbesondere eine stärkere Berücksichtigung von Erben vor, die den Verstorbenen gepflegt haben und deren Pflegeleistungen nun innerhalb der Familie mit einem Anteil am Erbe vergütet werden.

Wir sind gerne behilflich

Weitere Auskunft zum Bestattungsrecht erhalten Sie auf Anfrage.

Sofort-Kontakt: 07964 24630173 8303330Impressum | Datenschutz |Hirsch & Wölfl GmbH