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"Die Erinnerung ist ein Fenster durch das ich Dich

sehen kann, wann immer ich will."

Totenschein

Der Totenschein, auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt, ist in Deutschland eine öffentliche Urkunde, in der ein Arzt nach gründlicher Untersuchung eines menschlichen Körpers den Tod dieses Menschen mit Personalien und Zeit und Ort des Todesfalls bescheinigt, wenn möglich eine Todesursache angibt und die Todesart vermerkt, also, ob es sich um einen natürlichen oder nicht natürlichen Tod handelt (Leichenschau).

Bei Totgeburten ist ab einem Geburtsgewicht von 500 g ein Totenschein auszustellen.

Der Aufbau des Formulars und die Art der darin zu vermerkenden Angaben variieren geringfügig in den einzelnen Bundesländern. Das liegt daran, dass das Bestattungsgesetz Länder- und nicht Bundesangelegenheit ist.

Er ist nicht mit der standesamtlichen Sterbeurkunde zu verwechseln.

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